Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl für die Technik (Browser, Betriebssystem) als auch für den Inhalt (Verständlichkeit, Lesbarkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webseitenauftritt https://www.weincampus-neustadt.de und die damit verbundenen mobilen Anwendungen sind teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.
Methodik der Prüfung: BITV-Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 27.07.2020
Bewertung nach BITV/WCAG
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Homepage verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache
- Die Schriftgröße ist nicht über ein eigenes Bedienfeld variabel einstellbar
- Videos verfügen nicht immer über Untertitel
- Alternativ-Texte werden stellenweise noch ergänzt
- Die PDF Dokumente auf der Homepage sind nicht barrierefrei
Begründung
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV und Artikel 5 (2) der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass bei der bestehenden Webseite ein Nachpflegen der Funktionen unwirtschaftlich ist, weil enorme Kosten hierfür entstehen würden. Bei einem Relaunch der Webseite werden die fehlenden barrierefreien Elemente mit einbezogen.
Bis zu einem Relaunch der Webseite des Weincampus Neustadt wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.09.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte mit dem nachfolgenden Formular eine Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist. Das Formular geht an
- an das Web-Team des Weincampus Neustadt.
Sie können auch direkt eine E-Mail an das Webteam des Weincampus Neustadt senden.
Die Mitarbeitenden des Web-Teams sind für die Bearbeitung der Rückmeldungen zur Barrierefreiheit auf den hier genannten Seiten zuständig.
Formular für Rückmeldungen
Mit diesem Formular senden Sie eine E-Mail an das Web-Team des Weincampus Neustadt.
Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 7 Absatz 1 LGGBehM beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Web-Team des Weincampus Neustadt wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Die für den Weincampus Neustadt zuständige Überwachungsstelle ist der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz.
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb(at)msagd.rlp.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 10 LBBGehM wird hingewiesen.