Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Weincampus Neustadts, welche unter dem Einstiegslink https://www.weincampus-neustadt.de/ aufrufbar ist.
Der Weincampus Neustadt setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Somit ist der Weincampus Neustadt bemüht, ihre im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher barrierefrei zugänglich zu machen.
Nachfolgende Inhalte sind noch nicht barrierefrei
- Der Cookie-Banner ist schlecht zugänglich.
- Der Tastaturfokus ist nicht gekennzeichnet
- Infos zu den Einstellungen können nicht geöffnet werden.
- Die Checkboxen sind auf Codeebene nicht beschriftet
- Die Kontraste für Texte und Symbole auf Schaltflächen reichen nicht auss
- Einige PDF-Dokumente sind nicht nach EN 301 549 resp. PDF/UA (ISO 14289-1) konform
- Inhalte werde nicht in leichter Sprache angeboten
- Einige Bild-Inhalte haben kein alt-Attribut
- Einige Videos haben keine verständlichen Untertitel
- Einige Videos haben keine Audiodeskription
- Einige Überschriften sind nicht konsequent mit H-Elementen gekennzeichnet
- Zitate sind nicht mit dem BLOCKQUOTE-Element gekennzeichnet
- Tabellen-Überschriften sind nicht mit TH-Elementen gekennzeichnet
- Der Geltungsbereich (scope) für Tabellen-Überschriften ist nicht gegeben
- LABEL-Elemente in Formularen haben kein FOR-Attribut und sind nicht über ID verknüpft
- Formulare haben kein autocomplete-Attribut
- Aktive Menüpunkte sind ohne Farben nicht ausreichend gekennzeichnet
- Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 wird in allen Texten bzw. 3:1 bei größeren Texten, nicht eingehalten
- Nicht alle Inhalte werden durch Textinformationen bereitgestellt
- Mindestkontrastverhältnis von 3:1 wird bei einigen Grafik- und Bedienelementen nicht gewährleistet
- Tastaturbedienbarkeit bei einigen Funktionen wird nicht immer gewährleistet
- Aufklapp-Menü können nicht per Tastatur (ESC) geschlossen werden
- Tastaturbedienbarkeit für Slide-Shows wird nicht gewährleistet
- Keine Sprunglinks zum Überspringen von Seitenbereichen
- Einige Dokument-Titel sind nicht aussagekräftig
- Einige Links sind nicht aussagekräftig
- Notiz- und Auswahlfelder bei Formularen haben keine visuelle Beschriftung
- Slide-Shows und Akkordeon-Elemente sind semantisch nicht vollständig optimiert
- Mindestkontrastverhältnis von 3:1 bei Tastaturfokus ist nicht gewährleistet
- HTML-Syntax nicht auf allen Seiten nach Empfehlungen des W3C
- Dokumentation zur Barrierefreiheit erfüllt nicht alle Kriterien der EN 301 549.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02. Dezember 2024 erstellt.
Unsere Webseite wurde via BITV-Test unabhängig durch Dritte von Academic Hero nach WCAG 2.1 geprüft. Den vollständigen Test zur Grundlage dieser Erklärung können Sie hier einsehen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02. Dezember 2024 überprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.
Begründung
Der Weincampus Neustadt verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mindestens mehreren hundert Webseiten. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Internetseite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Der Weincampus Neustadt arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Falls
- Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind,
- oder Inhalte, unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
- oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,
wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
weincampus☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜hwg-lu☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
Alternativ können Sie uns per Post kontaktieren:
Weincampus Neustadt
Breitenweg 71
67435 Neustadt an der Weinstraße
Durchsetzungs – und Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontaktmöglichkeiten
Matthias Rösch Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 6131 16 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
Formular für Rückmeldungen
Mit diesem Formular senden Sie eine E-Mail an das Web-Team des Weincampus Neustadt.
Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 7 Absatz 1 LGGBehM beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Web-Team des Weincampus Neustadt wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Die für den Weincampus Neustadt zuständige Überwachungsstelle ist der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz.
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail:
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 10 LBBGehM wird hingewiesen.