Vergütung während der Praxisphasen
Während der 6-semestrigen Studienzeit am Weincampus Neustadt wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Während den Praxisphasen in den Betrieben kann eine Vergütung individuell vereinbart werden. Insbesondere im Herbst suchen viele Winzer gut ausgebildete Unterstützung und sind auch bereit, dafür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Welche Bezahlung vereinbart wird, muss aber jeder Studierende selbst mit seinem Ausbildungsbetrieb vereinbaren.
Stipendien am Weincampus
Der Weincampus Neustadt ist stolz zusätzliche Fördermöglichkeiten für seine Studierenden anbieten zu können.
Durch die großzügige jährliche Spende des Meiniger-Verlags können Studierende in besonderen Lebenslagen (z.B. Studierende mit Kind oder Alleinerziehende) finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Karl Joseph Wagner-Stiftung fördert Studierende, die sich durch ihre besondere Leistungen auszeichnen.
Nähere Informationen über die Vergabekriterien und Modalitäten erhaltet ihr im Studierendensekretariat.