Bewerbgungsfrist und Zulassungsvoraussetzungen zum MBA Wine, Sustainability & Sales

Bewerbung & Zulassung

Early birds aufgepasst!

Bei Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung bis zum 30. April profitieren Sie von unseren Frühbucherkonditionen!

Der ausgefüllte Antrag auf Einschreibung sowie alle benötigten Unterlagen werden beim Programmmanagement eingereicht und geprüft. Bitte beachten Sie unbedingt die Checkliste! Dort finden Sie detaillierte Informationen zu allen Unterlagen, die Sie der Bewerbung beilegen müssen.

Die reguläre Bewerbungsfrist endet am 31. Juli.

Die Bewerber*innen erhalten nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen einen Termin für das Auswahlgespräch in Form eines strukturierten Interviews. Es besteht die Möglichkeit das Gespräch mit der Studiengangleitung online zu führen.

Zur Vorbereitung auf das Gespräch erhalten alle BewerberInnen eine betriebswirtschaftlich orientierte Fallstudie mit Bezug zur Weinindustrie.

Beruflich Qualifizierte ohne ersten Hochschulabschluss erhalten zusätzlich das Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Eignungsprüfung. Die schriftliche Ausarbeitung kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen.

Wenn alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, stellt der Weincampus Neustadt / die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen eine Rechnung über das Studienentgelt aus und erteilt eine vorläufige Studienplatzzusage.

Nach der Immatrikulation durch das StudierendenServiceCenter der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen wird den Studierenden ein Zugang zur Lernplattform OpenOLAT zugewiesen. Dort werden alle studienrelevanten Informationen und Materialien vor der ersten Präsenzwoche bereitgestellt.

Sie haben Fragen zur Bewerbung, den Zugangsvoraussetzungen oder wünschen sich eine individuelle Beratung?

Kontaktieren Sie uns!

 

Zugangsvoraussetzungen

Das müssen Sie mitbringen:

Ein Abgeschlossenes Hochschulstudium mit 210 ECTS-Punkten und eine mindestens einjährige adäquate Berufserfahrung nach Studienabschluss.
Bewerber und Bewerberinnen deren Erststudium weniger als 210 ECTS-Punkte umfasst, erwerben zusätzlich bis zu 30 ECTS-Punkte auf Basis ihrer gesammelten Berufserfahrung durch das Einreichen eines Berufsportfolios. Details sowie die notwendigen Unterlagen erhalten Sie über das Programmmanagement.

Das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz eröffnet beruflich Qualifizierten auch ohne 1. Hochschulstudium die Möglichkeit zum MBA-Studium. Nach bestandener Eignungsprüfung können qualifizierte Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung und mindestens dreijähriger adäquater Berufserfahrung zugelassen werden.

Einen Nachweis über die erforderliche Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Bestätigung des aktuellen Arbeitgebers, Arbeitsvertrag, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, o. ä.)

Ein Motivationsschreiben (eine DIN-A 4 Seite).

Die Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlgespräch, in dem ein grundlegendes Verständnis für betriebswirtschaftliche Fragestellungen mit Bezug zur Weinbranche nachgewiesen wird.

Englische Sprachkenntnisse entsprechend Level B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachkurse (CEFR) oder eines mindestens vergleichbaren anerkannten Nachweises.

Checkliste für Ihre Bewerbung

Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen vollständig Ihrer Bewerbung bei:

  • Antrag auf Einschreibung, vollständig ausgefüllt und utnerschrieben
  • amtlich beglaubigte Kopie(n) des/der Schulabschlusszeugnisse(s)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses (sofern ein Studium absolviert wurde)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Berufsausbildungszeugnisses (sofern eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde)
  • tabellarischer Lebenslauf - chronologisch, lückenlos und unterschrieben
  • amtliche Studienzeitbescheinigung(en) mit Angabe der an einer deutschen Universität oder Hochschule erbrachten Hochschulsemester und Fachsemester (soweit Studienzeiten vorliegen)
  • Tätigkeitsnachweis über die geforderten Berufsjahre und die Tätigkeit im Managementbereich (z. B. Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Bestätigung des aktuellen Arbeitgebers, Arbeitsvertrag, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, o. ä.)
  • Nachweis der englischen Sprachkompetenz
  • Motivationsschreiben (1 DIN A4 Seite)
  • Bewerber*innen unter 30 Jahren: Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse „zur Vorlage bei der Hochschule/Einschreibung“;

Bitte beachten Sie: bei privat Versicherten ist eine Bescheinigung über die Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich! Diese Befreiung können Sie bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse anfordern. Internationale Bewerber wenden sich bitte an die Programmanagerin.

Wenn alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie vom Weincampus Neustadt eine separate Rechnung über das Studienentgelt mit abweichender Kontoverbindung.

Nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Urkunden und Schriftstücke können nur anerkannt werden, wenn sie zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden.

Weincampus Neustadt

MBA Wine, Sustainability & Sales

z. Hd. Frau Janina Dorn

Breitenweg 71

67435 Neustadt

GERMANY

Sie benötigen einen Sprachnachweis?

Nutzen Sie unseren exklusiven Online-Test!

Sie interessieren sich für den neuen MBA am Weincampus, haben aber keinen Sprachnachweis?

Kein Problem! Wir einen eigenen online Englisch-Test an, der als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse für das Master-Studium anerkannt wird!

Der Online-Sprachtest wurde eigens für den MBA Wine, Sustainability & Sales entwickelt und wird als Nachweis der englischen Sprachkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt, der zur Studienaufnahme im „MBA Wine, Sustainability & Sales“ erforderlich ist.*

Über die Lehr- und Lernplattform OpenOLAT können Sie den Test bequem von zu Hause aus absolvieren. Während der Testdauer von 90 Minuten steht unser Dozent bei Fragen oder Problemen per Chat oder telefonisch zur Verfügung.

Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an!

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen und die nächsten Termine zukommen.

*Der Test eignet sich nicht zum offiziellen Nachweis von Sprachkenntnissen außerhalb des oben genannten Zwecks.