Wie und wann kann ich mich bewerben?
Du kannst dich für den Direkteinstieg in den Bachelor Studiengang Weinbau & Oenologie im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 31. August bewerben.
Das Einschreibungsverfahren wird von unserer Partnerhochschule in Ludwigshafen abgewickelt. Du musst dich deswegen über das StudierendenServiceCenter der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen online bewerben. Bitte beachte die notwendigen Bewerbungsunterlagen für Direkteinsteiger*innen (siehe unten).
Der Studiengang Weinbau & Oenologie ist zulassungsfrei. Das bedeutet Studieninteressierte erhalten in jedem Fall einen Studienplatz, wenn sie die formalen Voraussetzungen für den Studiengang (Hochschulzugangsberechtigung, abgeschlossene Lehre, Sprachkenntnisse etc.) erfüllen und sich form- und fristgerecht dafür bewerben. Studienbeginn im Studiengang Weinbau & Oenologie ist Anfang November. Der Termin zur Einführungsveranstaltung wird frühzeitig bekannt gegeben.
Bewerbung an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Mit dem Antrag auf Einschreibung, den du nach der Online-Bewerbung ausdruckst, sind folgende Unterlagen bei der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen hochzuladen:
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung.
Bitte beachten: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Berufsabschluss mit einem Gesamtnotendurchschnitt (aus Berufsabschluss- und Berufsschulzeugnis) von mindestens 2,5; die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung berechtigen ebenfalls direkt zum Studium. Die Anerkennung gleichwertiger, außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Leistungen, erfolgt nur auf formlosen, schriftlichen Antrag.
- Tabellarischer Lebenslauf - chronologisch, lückenlos und unterschrieben
- Berufsabschlusszeugnis über die Winzer- bzw. Küferausbildung
- unterschriebene Verpflichtungserklärung
- Nachweis über freiwilligen Wehr- oder Ersatzdienst, Soziale Dienste (sofern zutreffend)
- Beleg über die Überweisung des Semesterbeitrags; nähere Informationen finden Sie hier.
- Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse „zur Vorlage bei der Hochschule/Einschreibung“; bei privat Versicherten ist eine Befreiung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich
- Passfoto für Ihre StudiCard (Studierendenausweis) in elektronischer Form; Näheres dazu finden Sie unter: www.hs-lu.de/studicard
- Personalausweis
AntragstellerInnen, die bereits an anderen Hochschulen studiert haben, müssen ZUSÄTZLICH folgendes einreichen:
- Leistungsnachweise/Notenbescheinigungen mit allen Prüfungsversuchen
- Amtliche Studienzeitbescheinigung(en) mit Angabe der Hochschulsemester und Fachsemester
- Unbedenklichkeitsbescheinigung, d.h. Nachweis der vorher besuchten Hochschule(n) über den noch bestehenden oder nicht mehr bestehenden Prüfungsanspruch
- Exmatrikulationsbescheinigung(en)
- Abschlusszeugnis
Alle für die Einschreibung relevanten Zeugnisse bzw. Nachweise sind in amtlich beglaubigter Form dem Antrag beizulegen. Nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden und Schriftstücke können nur anerkannt werden, wenn sie zusätzlich in deutscher Übersetzung, durch einen gerichtlich vereidigten oder bestellten Dolmetscher, vorgelegt werden.
Deine Daten werden gem. § 67 Hochschulgesetz (HochSchG) vom 9. Juli 2010 (GVBl. S. 167ff), sowie § 5 des Landesdatenschutzgesetzes (LDatG) vom 5.7.1994, jeweils neueste Fassung, gespeichert.
Sybille Juretzka