Ausbildungsvergütung im In- und Ausland

Vergütung während der Ausbildungsphasen

 

Während der 24-monatigen Ausbildungszeit im Betrieb wird Ausbildungsvergütung gezahlt. Die Ausbildungsvergütung ist in Rheinland-Pfalz tarifvertraglich geregelt. Die aktuelle Vergütungstabelle für Rheinland-Pfalz findest du hier.  Die Vergütungtabelle für Baden-Württemberg kannst du hier aufrufen. 
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die bei den zuständigen Stellen erfragt werden können.

Während der Studienphasen am Weincampus wird keine Vergütung gezahlt. Die bezahlten Ausbildungszeiten sind im Zeitplan mit Nummern von 1 bis 24 versehen. 

 

 

Förderung von Auslandsaufenthalten

  • Auslandsaufenthalte außerhalb von Europa, in der Schweiz und England von bis zu 3 Monaten über Ausbildung Weltweit
    zwischen 3000 und 5000 Euro (Reisekosten und Aufenthaltskosten je nach Dauer und Land)

  • Auslandsaufenthalte in Europa außer der Schweiz und England über Erasmus +
    zwischen 195 und 315 Euro (Mobilitätshilfe pro Monat)

  • Auslandsaufenthalte in Europa über Weincampus Stipendium
    max. 500 Euro