Zulassungsvoraussetzungen
Für Studienbewerber*innen mit ausländischen (europäischen und Nicht-EU) Schul- und Hochschulzeugnissen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen noch weitere Anforderungen.
Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung vorgelegt werden:
- Schul- und Hochschulzeugnisse; länderspezifische Informationen findest du unter: https://anabin.kmk.org/
- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Nachweis aus Studienzeiten in Deutschland (falls Sie an einer anderen Hochschule/Universität immatrikuliert waren): Immatrikulationsbescheinigung/ Leistungsnachweise/ Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und des Zusatzblattes bzw. eine Fiktionsbescheinigung
- Kopie des Passes
- ausgedrucktes und unterschriebenes Bewerbungsformular des dualen Studiengangs Weinbau & Oenologie
WICHTIG! Alle Dokumente aus dem Heimatland müssen als beglaubigte Kopien des Originals und in beglaubigter Übersetzung in eine gängige europäische Sprache (Englisch, Französisch, Spanisch oder Deutsch) vorgelegt werden. Kopien beglaubigter Dokumente werden nicht akzeptiert!
Außerdem solltest du die Visabedingungen bezüglich Studienvisa in deinem Herkunftsland beachten. Wende dich an das deutsche Konsulat.
Spätestens bei der Einschreibung musst du ein gültiges Studienvisum vorlegen. Ohne gültiges Studienvisum ist keine Einschreibung möglich!
Schul - und Hochschulzeugnisse
- Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland mit Notenlisten (Baccalauréat, Matura, High School Diploma, Oberschulzeugnis etc.): Ob die Hochschulzugangsberechtigung zum Studium auch an unserer Hochschule berechtigt, wird vom Bereich Internationale Angelegenheiten geprüft.
- Bewerberinnen und Bewerber aus China, der Mongolei und Vietnam müssen ihre Zeugnisse von der Akademischen Prüfstelle in Peking, Ulan Bator bzw. Hanoi prüfen lassen; das Zertifikat der Prüfstelle ist im Original der Bewerbung beizulegen.
Sprachkenntnisse
Nachweis der Deutschkenntnisse
- DSH-2, ausgestellt von einer Universität in Deutschland
- C1 Nachweis des Goethe-Instituts
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung in einem Studienkolleg
- TestDaf-Prüfung auf dem Niveau 4 in allen 4 Teilbereichen
- Deutsches Sprachdiplom II der Kulturministerkonferenz (DSD II) auf dem Niveau C1 in allen 4 Teilen
- ÖSD C1
- telc Deutsch C1 Hochschule mit "befriedigend", "gut" oder "sehr gut" bestanden
Achtung: Ein Nachweis über die Anzahl der abgeleisteten Stunden ist nicht ausreichend!
Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse von einer privaten Sprachschule kann nicht anerkannt werden. Sollte der Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse älter als 3 Jahre alt sein und Sie nach dem Ablegen der Deutschprüfung kein Hochschulstudium in deutscher Sprache aufgenommen bzw. erfolgreich absolviert haben, kann der Nachweis nicht mehr anerkannt werden.